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MEHR ERFAHREN →In-Situ-Prüfungen bilden das Rückgrat jeder fundierten geotechnischen Erkundung und Bemessung. Sie umfassen alle Versuche und Messungen, die direkt am gewachsenen Boden oder Fels im Feld durchgeführt werden, um dessen Zustand und Eigenschaften unter natürlichen Lagerungsbedingungen zu erfassen. In Ulm und der umliegenden Region sind diese Untersuchungen von zentraler Bedeutung, da sie die Diskrepanz zwischen Laborwerten und dem tatsächlichen Baugrundverhalten schließen. Nur durch direkte Versuche vor Ort lassen sich Parameter wie Lagerungsdichte, Durchlässigkeit oder Tragfähigkeit zuverlässig ermitteln, die für die Standsicherheit und Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens entscheidend sind. Die sorgfältige Planung und Ausführung dieser Prüfungen minimiert Baugrundrisiken und schafft die belastbare Datenbasis für die weiteren Planungsschritte nach Eurocode 7.
Die geologischen Gegebenheiten im Raum Ulm sind maßgeblich durch die Schichten des Oberjuras und die quartären Ablagerungen der Donau und Iller geprägt. Verwitterte Kalksteine, Mergel und die oft heterogenen, kiesig-sandigen Talfüllungen stellen besondere Anforderungen an die In-Situ-Erkundung. In den Hanglagen treten zudem Kalktuffe und Hangschutt auf, deren mechanische Eigenschaften stark variieren können. Diese geologische Vielfalt erfordert ein breites Spektrum an Feldversuchen, um die Tragfähigkeit von Gründungen oder die Standsicherheit von Böschungen präzise zu bewerten. Die präzise Bestimmung der Lagerungsdichte in rolligen Böden mittels Felddichtebestimmung (Sandkegelverfahren) ist hierbei genauso essenziell wie die Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds.

Das normative Fundament für sämtliche In-Situ-Prüfungen in Deutschland bildet die Normenreihe des Eurocode 7 (DIN EN 1997), speziell die Teile zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung. Ergänzend sind die nationalen Anwendungsdokumente, insbesondere die DIN 4020 und die ergänzenden Regelungen der DIN 1054 für Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau, zwingend zu beachten. Für spezifische Verfahren existieren eigenständige Normen, so regelt die DIN 18125 die Probenentnahme und die Bestimmung der Dichte im Feld, während für Wasserdurchlässigkeitsversuche die Regelungen der DIN 18130 heranzuziehen sind. Ein Felddurchlässigkeitsversuch (Lefranc/Lugeon) muss daher stets unter strenger Beachtung dieser Vorgaben durchgeführt werden, um belastbare und rechtssichere Kennwerte zu liefern.
Die Bandbreite an Projekten, die In-Situ-Prüfungen in Ulm unverzichtbar machen, ist groß. Sie reicht von klassischen Hochbauvorhaben auf den Hochterrassen der Donau über den Neubau von Infrastrukturprojekten bis hin zu anspruchsvollen Sanierungen im historischen Stadtkern. Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebauten sind direkte Aufschlüsse zur Bemessung der Gründung elementar. Ebenso sind sie bei der Planung von Regenwasserversickerungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sickerfähigkeit des Untergrunds nach DWA-A 138 nachzuweisen. Auch im Verkehrswegebau, etwa bei der neuen Straßenbahntrasse, oder bei der Sicherung von Baugruben in den beengten innerstädtischen Lagen sind die Ergebnisse der Feldversuche die entscheidende Planungsgrundlage für den Spezialtiefbau.
In-Situ-Prüfungen sind direkte Feldversuche, die im ungestörten Baugrund durchgeführt werden, um dessen physikalische und mechanische Eigenschaften unter natürlichen Bedingungen zu messen. Im Gegensatz zu Laborversuchen erfassen sie das Bodengefüge im Verbund, inklusive aller Inhomogenitäten, Spannungszustände und Porenwasserverhältnisse. Sie liefern somit die realitätsnächsten Kennwerte für die geotechnische Bemessung.
Ulm liegt in einer geologisch komplexen Zone mit stark wechselnden quartären Kiesen, Auelehmen und verwitterten Jurakalken. Diese Heterogenität macht Laborproben oft wenig repräsentativ. In-Situ-Prüfungen sind daher unverzichtbar, um die tatsächliche Tragfähigkeit und das Verformungsverhalten des Untergrunds punktgenau zu bestimmen und so Schäden an Bauwerken durch Setzungen oder Grundwasserprobleme zu verhindern.
Die primäre Grundlage bildet der Eurocode 7 (DIN EN 1997) in Verbindung mit dem nationalen Anhang der DIN 1054. Für die Erkundungsplanung ist die DIN 4020 zentral. Spezifische Verfahren sind in eigenen Normen geregelt, etwa die Rammsondierung nach DIN EN ISO 22476-2 oder die Dichtebestimmung nach DIN 18125. Diese Normen stellen die Vergleichbarkeit, Qualität und rechtliche Anerkennung der Ergebnisse sicher.
Ein Feldversuch ist immer dann vorzuziehen, wenn die natürliche Schichtung, Klüfte oder Grobkies die Entnahme ungestörter Proben unmöglich machen. In den donautypischen, grobkörnigen Kiesen Ulms liefert nur ein direkter Versuch im Bohrloch oder Brunnen, wie der Lefranc-Versuch, repräsentative Durchlässigkeitsbeiwerte für die Bemessung von Versickerungsanlagen oder Wasserhaltungen.